Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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shadowstarr
Threadersteller
Dabei seit: 10.02.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 24.09.2006 15:11
Titel Ausbildung und Gewerbe |
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Hallo Zusammen,
hab mir jetzt schon fast alle Beiträge zum Thema Ausbildung und Gewerbe durchgelesen, aber leider nichts passendes gefunden.
Also folgendes Problem:
ich mach noch bis Januar 07 meine Mediengestalter-Ausbildung und würde jetzt gern noch nebenbei etwas dazuverdienen. Ein Gewerbe aus "alten" Zeiten ist auch noch angemeldet. Jetzt habe ich gelesen das ich pro Jahr nicht mehr als 7280€ netto verdienen darf oder mir wird das Kindergeld gestrichen...Wird dann mein Gehalt von der Ausbildungsvergütung an diese 7280€ angerechnet, oder steht das Gehalt aussen vor?
Im Prinzip werde ich, wenn meine Ausbildungsvergütung mit angerechnet wird, weit über die 7280€ verdienen. Wenn das Kindergeld dann wegfallen sollte wäre das auch nicht weiter schlimm. Die Frage ist nur wie es dann mit der Sozialversicherung und den Krankenkassenbeiträgen aussieht oder sonstigen steuerlichen Abgaben, kommen dann weitere auf mich zu? Oder wird das noch alles bis zum Ende der Ausbildung von meinem Betrieb bezahlt?
Danke schonmal für Eure Antworten
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Popkultur
Dabei seit: 08.05.2006
Ort: bei Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 24.09.2006 16:08
Titel
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Du brauchst kein Gewerbe.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 24.09.2006 16:52
Titel Re: Ausbildung und Gewerbe |
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shadowstarr hat geschrieben: |
ich mach noch bis Januar 07 meine Mediengestalter-Ausbildung und würde jetzt gern noch nebenbei etwas dazuverdienen. |
Dann zuallererst mit dem Ausbildungsbetrieb klären, ob Du das darfst. Ohne schriftliche Genehmigung äusserst heikel, betrifft es das Geschäftsfeld Deines Ausbildungbetriebes, sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Zitat: | ...Wird dann mein Gehalt von der Ausbildungsvergütung an diese 7280€ angerechnet, oder steht das Gehalt aussen vor? |
Nein, das wird natürlich voll angerechnet.
Zitat: | Die Frage ist nur wie es dann mit der Sozialversicherung und den Krankenkassenbeiträgen aussieht |
Das kommt darauf an.
"Wird die Nebentätigkeit selbständig ausgeübt, so ist das für die Sozialversicherung grundsätzlich ohne Bedeutung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die selbständige Tätigkeit ebenfalls sozialversicherungspflichtig ist, wie zum Beispiel die Tätigkeit als selbständiger Künstler oder Publizist. Wächst die selbständige Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit heran, so hat dies Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht im Arbeitnehmerverhältnis."
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=168&level=2&count=5.1.
Zitat: | oder sonstigen steuerlichen Abgaben, kommen dann weitere auf mich zu? |
Ja Du wirst mehr Steurn zahlen müssen. Abhängig davon, wieviel Du defacto verdienen wirst.
Kreativist hat geschrieben: |
Du brauchst kein Gewerbe. |
Du weisst doch gar nicht, was er genau machen will.
Bietet er bspw. im Rahmen seiner selbstsändigen Tätigkeit Druck- oder sonstige Dienstleistungen, braucht er natürlich ein Gewerbe.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am So 24.09.2006 16:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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shadowstarr
Threadersteller
Dabei seit: 10.02.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.09.2006 11:49
Titel
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Danke für Eure Beiträge...
Hab übernächste Woche einen Termin beim Steuerberater,
der wird mich hoffentlich gut beraten
adios
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