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Thema: Ausbildung trotz fehlendem Ausbilderschein im Betrieb? vom 03.01.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung trotz fehlendem Ausbilderschein im Betrieb?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.01.2013 15:28
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Wenn alles läuft würd ich mir gar keinen Gedanken über so 'n bräsigen ADA machen.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 04.01.2013 15:57
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Noxis hat geschrieben:
naja, ich denke ich bin hier viel beschäftigt mit im Grunde immer den selben Aufgaben, wobei vieles nur Satz ist.


Vor einigen Jahren hat die Handelskammer in Hamburg versucht, mehr Ausbildungsplätze zu bekommen, indem sie bei kleineren Betrieben angeregt hat, die Azubis für eine Zeit auszutauschen, damit die mehr Tätigkeiten kennenlernen. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Die Idee finde ich nach wie vor charmant.

Wenn Du Angst hast, etwas zu verpassen, wäre das doch vielleicht ein Weg. Such Dir jemanden, dem es ähnlich geht wie Dir, nur in einem anderen Bereich und dann versucht, es mit Euren Betrieben und der IHK zu organisieren.
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.01.2013 18:16
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ich würde an deiner stelle da nun nicht so pochen. den fehlenden schein könntest du auch bei großen problemen oder ärger zu deinem vorteil auslegen *zwinker* und wenn du jetzt schon im 2. bist, ist drops eh gelutscht.

dennoch würde ich mal einen blick auf deinen rahmenlehrplan machen und abgleichen was davon überhaupt vermittelt wurde.
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formundcode

Dabei seit: 29.11.2010
Ort: München
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 17.01.2013 21:42
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Es ist möglich eine Ausbildung auch anfänglich ohne Ausbilder anzubieten, WENN die IHK das genehmigt.
In der Regel kommt dann einer von der Kammer vorbei und schaut sich den Betrieb und die Leute an. Ein Ausbilder mit abgelegter AdA ist für das Unternehmen Pflicht, allerdings kann die IHK den Nachweis für eine gewisse Zeit aussetzen. Bedeutet: Das Unternehmen schlägt einen geeigneten Ausbilder vor, die IHK kann das auf Widerruf genehmigen und innerhalb von z.B. 12 Monaten muss der Ausbilder dann eben die AdA-Prüfung machen.
Damit fängt man solche Fälle ab wie: Es gibt Azubis aber der Ausbilder wechselt das Unternehmen etc.
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