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Thema: Arbeitsverbot nach abgebrochener Ausbildung? vom 14.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Arbeitsverbot nach abgebrochener Ausbildung?
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.04.2004 13:36
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fchen hat geschrieben:
ein anzutretendes studium angibt oder ob man reinschreibt dass der laden am ende ist,


dass du ein studium beginnst ist ein unzureichender grund um eine ausbildung abzubrechen. natürlich kannst du damit deinen vertrag weitesgehends lösen aber dein (ehemaliger) arbeitgeber kann dich dann verklagen.

geb lieber an dass du nichts lernst und das ausbildungsverhältnis somit zum 1.5.2004 als beendet ansiehst.
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.04.2004 13:39
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Sorry Leute!

Eure Aussagen sind so nicht ganz korrekt. Deine Kollegin hat im gewissen Sinne Recht!!! Wenn Du die Ausbildung ohne trifftige Gründe abbrichst, darfst Du die gleiche Ausbildung nicht noch einmal wo anders beginnen! Ich suche bei Gelegenheit auch gerne noch einmal den dazugehörigen Gesetzestext heraus. Du kannst aber selber mal unter dem Stichwort Berufsausbildungsgesetz in einer Suchmaschine suchen. Das bezieht sich nur auf die Ausbildung und das meinte Deine Kollegin sicherlich.

Etwas anderes ist es wenn Du ohne Abschluss arbeiten möchtest. Das geht natürlich nur darfst Du dich dann nicht Mediengestalter nennen, denn das bist Du nicht!

Es gibt natürlich auch Agenturen die Freelancer ohne Ausbildung beschäftigen, nur musst Du dann schon extrem gut sein. Ich wüßte jedenfalls keinen Grund warum ich einen Abbrecher einem ausgebildeten MG vorziehen sollte. Die Zeiten in denen sogenannte Seiteneinsteiger in unserer Branche Fuß fassen konnten sind meiner Ansicht nach vorbei.

Also Tipp von mir, kneif die Arschbacken zusammen und zieh die Ausbildung durch. Wenn Du Dich so langweilst musst Du ja auch sehr gut in Deinem Job sein also kannst Du ja auch ohne Probleme die Ausbildung verkürzen.

Viele Grüße


Zuletzt bearbeitet von shureido am Mi 14.04.2004 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tuxedo

Dabei seit: 10.10.2002
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Verfasst Mi 14.04.2004 13:44
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berufsverbot
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fchen
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.04.2004 14:08
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hmmm
aber wenn ich sie unter angabe triftiger gründe ablehne kann ich doch weitermachen oder...?

ich hatte mir das ganze so vorgestellt, ich brech das jetzt ab, studiere drauf los, sammle in den semesterferien berufserfahrung (kann mir die aufm papier problemlos bestätigen lassen, kenn da leute und mach irgendwann mal die prüfung als externer bei der ihk und hab dann ausbildung und studium......dachte ich *hehe*
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Do 15.04.2004 15:30
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es gibt KEIN gesetz das man eine abgebrochene Ausbildung (auch ohne Nennung von Gründen) nicht fortführen kann.
Der einzige Nachteil den man danach hat, ist das man keine Förderung mehr für diesen Beruf beantragen kann (BaB etc)

so........ um das mal entgültig ins richtige licht zu rücken.... infos dadrüber gabs von unserer Personalabtl *zwinker* d
 
depot.hdm

Dabei seit: 12.04.2003
Ort: Siegburg
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.04.2004 15:36
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hatt mir meine alte firma in kölle auch angedroht, wollten sogar etwas "unterschriebenes". da war ich ca. 3 1/2 Monate in Ausbildung. Hatte erstmal einen riesen Schrecken bekommen, kurz mim Anwalt telefoniert, IHK angerufen, den Leuten nen dicken gezeigt und bin gegangen. NO PANIC. das ist glaub ich heut gar kein prob mehr. musst halt entsprechende gründe angeben. bei mir wars die unterqualifikation der auzsbilderin (23 j.)
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