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Thema: Arbeitsverbot nach abgebrochener Ausbildung? vom 14.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Arbeitsverbot nach abgebrochener Ausbildung?
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fchen
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.04.2004 13:53
Titel

Arbeitsverbot nach abgebrochener Ausbildung?

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Hallo zusammen,

hmmm was sagt man dazu...ich mach mom ne ausbildung als mediengestalter design print, langweile mich u möchte abbrechen

die FRAGE: habe von ner kollegin gehört, dass man, wenn man eine ausbildung (ohne nennung von gründen?) abbricht, dann nicht mehr anderweitig in diesem berufsfeld tätig werden darf?? bsp. ich brech meine ausbilung ab u bewerbe mich irgendwo als mediengestalter (ohne ausbildungsabschluss, ob die mich nehmen, mal dahingestellt) sie meinte DAS DARF ICH NICHT!?!?!??! hae?! man darf nicht arbeten?? ist unsere regierung so ....? HILFE!!!!

ps.: bitte keine tollen hinweise ich soll mich an die ihk wenden...danke

Deine Beiträge werden auch gelesen, wenn Du den Titel nicht vollständig in Versalien schreibst. Titel geändert. Achim M.


Zuletzt bearbeitet von Achim M. am Mi 14.04.2004 14:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GaryO

Dabei seit: 04.03.2004
Ort: Gera
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.04.2004 14:04
Titel

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habe ich noch nichts davon gehört
um zu kündigen brauchst du aber ein Grund und Fristen müssen eingehalten werden.


Zuletzt bearbeitet von GaryO am Mi 14.04.2004 14:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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swooby

Dabei seit: 28.05.2002
Ort: Freiburg
Alter: 104
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.04.2004 14:05
Titel

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Das ist Quatsch mit Soße.

Soweit ich wieß, leigt die Einzige Einschränkung darin, dass du nur eine gewisse Anzahl an Ausbildungen (mit Abschluss) machen darfst/kannst.
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Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.04.2004 14:05
Titel

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Schwachsinn.
 
Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.04.2004 14:10
Titel

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Müll-Gerede! Warum ist der Vorschlag sich an die IHK zu wenden schlecht?
 
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 14.04.2004 14:13
Titel

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.... genau schwachsinn.... aber keep in ya mind...

du kannst eine Ausbildung nur ohne Angaben von Gründen während der Probezeit kündigen, danach musst du einen trifftigen Grund
angeben, weswegen es dir nicht weiter zugemutet werden kann, genau diese Ausbildung bei genau diesem Betrieb zu machen.....
(sprich am besten mit deinem chef, im Einverständiss beiderseits lässt sich das ja relativ schnell und einfach lösen)
 
evee
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.04.2004 14:19
Titel

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mioumiou hat geschrieben:
.... genau schwachsinn.... aber keep in ya mind...

du kannst eine Ausbildung nur ohne Angaben von Gründen während der Probezeit kündigen, danach musst du einen trifftigen Grund
angeben, weswegen es dir nicht weiter zugemutet werden kann, genau diese Ausbildung bei genau diesem Betrieb zu machen.....
(sprich am besten mit deinem chef, im Einverständiss beiderseits lässt sich das ja relativ schnell und einfach lösen)

genau! wenn du nichts lernst ist das natürlich ein grund!
 
fchen
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.04.2004 14:20
Titel

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genau das, as ich hören wollte, danke leute, klingt schon so schwer nach schwachsinn....
ich werde auch unter angabe von gründen kündigen, da sehe ich kein problem bei dieser f#'-''##- firma hier, fragt sich nur, ob man unter brgründung lieber harmlos ein anzutretendes studium angibt oder ob man reinschreibt dass der laden am ende ist, die chefin ungeliebt und gemobbt und garnix funktioniert und auch keiner was kann.....(zitat mein ausbilder:" von einer festplatten weiss er nix bei seinem computer....: *Schnief*((((((((()
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