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venus_phosphora
Threadersteller
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.03.2005 22:50
Titel AP-Lernurlaub: habe ich ein anrecht darauf? |
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hallo,
ich meine mich daran zu erinnern, in irgendeiner
gesetzesstelle bzw. -verordnung gelesen zu haben,
dass man ein anrecht darauf hat, lernurlaub vor der AP
nehmen zu können.
wie es so ist in meiner tollen agentur will man mir
meine 14 tage beantragten lernurlaub nicht genehmigen
ist es nicht so, dass man mir eine gewisse anzahl von
tagen geben muss? wer kann mir weiterhelfen? und mir
auch ggfs. sagen, wonach ich mein anrecht belegen kann...
danke & lg
venus
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.03.2005 22:58
Titel
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Junge Frau...
Wenn du noch bissel jünger wärst, dann würde folgendes für dich gelten.
So leider nicht mehr...
Zitat: | § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen
1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,
freizustellen. |
Kurz: Dir steht kein zwingender Urlaub zu. Nur für den Tag der Prüfung.
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venus_phosphora
Threadersteller
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.03.2005 23:16
Titel
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war ja klar... arrgghhh
ich könnte !
trotzdem...
vielen lieben dank!
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Chicksi
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.03.2005 23:32
Titel
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Ich war 18 und hab 3 Wochen vorher frei bekommen zum lernen ...
Hängt halt vom Chef und deinen Argumenten/Überzeugungskraft ab!?
Zuletzt bearbeitet von Chicksi am Do 17.03.2005 23:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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venus_phosphora
Threadersteller
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.03.2005 23:38
Titel
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ach was soll´s, mir ist noch was eingefallen:
chef, argumente, überzeugungskraft?
wenn du meinen chef kenne würdest,
wüsstest du - keine realistische kombination
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.03.2005 09:07
Titel
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kurze und knappe antwort - nein! dein chef muss dich nur für den prüfungstag bzw. die prüfungstage frei stellen - der rest vorher oder nachher ist dein persönliches vergnügen
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venus_phosphora
Threadersteller
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.03.2005 10:15
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | ... ist dein persönliches vergnügen |
sag das NIEEEE wieder in meiner gegenwart,
das ist der lieblingspruch meines chefs!!!
aber sollte nur spaß sein, gell audiofreak?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.03.2005 10:56
Titel
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venus_phosphora hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | ... ist dein persönliches vergnügen |
sag das NIEEEE wieder in meiner gegenwart,
das ist der lieblingspruch meines chefs!!!
aber sollte nur spaß sein, gell audiofreak?
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- das hat mein chef auch immer zu mir gesagt.. und da ich ja auch chef bin (wenngleich ich auch keine mitarbeiter hab *g*) darf ich das etz auch sagen *lol*.. ne schmarrn... weißt ja wie ich´s meine, gell?
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