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Thema: AP-Lernurlaub: habe ich ein anrecht darauf? vom 17.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> AP-Lernurlaub: habe ich ein anrecht darauf?
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venus_phosphora
Threadersteller

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.03.2005 22:50
Titel

AP-Lernurlaub: habe ich ein anrecht darauf?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo,

ich meine mich daran zu erinnern, in irgendeiner
gesetzesstelle bzw. -verordnung gelesen zu haben,
dass man ein anrecht darauf hat, lernurlaub vor der AP
nehmen zu können.

wie es so ist in meiner tollen agentur will man mir
meine 14 tage beantragten lernurlaub nicht genehmigen
Meine Güte!

ist es nicht so, dass man mir eine gewisse anzahl von
tagen geben muss? wer kann mir weiterhelfen? und mir
auch ggfs. sagen, wonach ich mein anrecht belegen kann...


danke & lg
venus
Lächel
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.03.2005 22:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Junge Frau... * Such, Fiffi, such! *

Wenn du noch bissel jünger wärst, dann würde folgendes für dich gelten.
So leider nicht mehr...

Zitat:
§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,

freizustellen.


Kurz: Dir steht kein zwingender Urlaub zu. Nur für den Tag der Prüfung.
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venus_phosphora
Threadersteller

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.03.2005 23:16
Titel

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* grmbl *

war ja klar... arrgghhh
ich könnte * Ich muß mich mal kurz übergeben... * !





trotzdem...
vielen lieben dank!
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Chicksi

Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.03.2005 23:32
Titel

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Ich war 18 und hab 3 Wochen vorher frei bekommen zum lernen ...

Hängt halt vom Chef und deinen Argumenten/Überzeugungskraft ab!?


Zuletzt bearbeitet von Chicksi am Do 17.03.2005 23:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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venus_phosphora
Threadersteller

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.03.2005 23:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ach was soll´s, mir ist noch was eingefallen:





Grins


chef, argumente, überzeugungskraft?
wenn du meinen chef kenne würdest,
wüsstest du - keine realistische kombination
*zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.03.2005 09:07
Titel

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kurze und knappe antwort - nein! dein chef muss dich nur für den prüfungstag bzw. die prüfungstage frei stellen - der rest vorher oder nachher ist dein persönliches vergnügen Lächel
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venus_phosphora
Threadersteller

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.03.2005 10:15
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
... ist dein persönliches vergnügen Lächel


* Ich will nix hören... *

sag das NIEEEE wieder in meiner gegenwart,
das ist der lieblingspruch meines chefs!!!

aber sollte nur spaß sein, gell audiofreak? <-- Schuld!


Grins
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.03.2005 10:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

venus_phosphora hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
... ist dein persönliches vergnügen Lächel


* Ich will nix hören... *

sag das NIEEEE wieder in meiner gegenwart,
das ist der lieblingspruch meines chefs!!!

aber sollte nur spaß sein, gell audiofreak? <-- Schuld!


Grins


Grins - das hat mein chef auch immer zu mir gesagt.. Lächel und da ich ja auch chef bin (wenngleich ich auch keine mitarbeiter hab *g*) darf ich das etz auch sagen *lol*.. ne schmarrn... weißt ja wie ich´s meine, gell?
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