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Onia
Dabei seit: 04.04.2005
Ort: BW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.04.2005 12:27
Titel
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Anti78 hat geschrieben: | Na super. Ich muss direkt nach der Prüfung ins Geschäft und malochen.
Den Tag davor habe ich Schule und muss auch wie immer danach noch ins Geschäft. Und da ich da als erst um 15.3o komme, sammelt sich einiges an und komme deshalb nie pünktlich raus. |
... tja als AGENTURCHEF muss man halt auch eine gewisse Verantwortung übernehmen können...
Aber danach ist ja bald Wochenende...
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DjN
Dabei seit: 26.03.2004
Ort: Kassel
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.04.2005 13:56
Titel
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Ist das sicher? Hat man einen Tag vor den schriftlichen ZP frei? Die praktische wäre am Montag, die schriftliche aber am Donnerstag. Hätte man dann am Mittwoch frei?
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Amba
Dabei seit: 10.09.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 11.04.2005 16:06
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Also, da ich gestern den ganzen Kram für die AP nochmal angeschaut habe...
Jugendarbeitsschutzgesetz:
Der Jugendliche ist für die Prüfungen freizustellen.
Ebenso ist er am Tag der der schriftlichen Abschlussprüfung vorausgeht, freizustellen.
Das Gesetz gilt für Jugendliche (Def. Jugendliche: 15 bis 18 Jahre).
Also nix mit einem geschenkten Urlaustag für die meisten von uns. Sorry! [/b]
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mcbethy
Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
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Verfasst Mo 11.04.2005 16:13
Titel
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Weil die es in meiner Firma nicht besser wissen, brauche ich auch nicht zur Arbeit zu gehen.
Aber wahrscheinlich wird das von Arbeitgeber zu Arbeitgeber anders gehandhabt.
Wir werden im Anschluss erst einmal gepflegt drauf anstoßen.
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March
Threadersteller
Dabei seit: 11.08.2003
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.04.2005 16:39
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Trallaaaa, hab nachgefragt- wir bekommen bei uns 2 Tage frei obwohl wir alle schon lange über 18 sind...und nach der Theoretischen müssen wir auch nicht wieder rein..das nenn ich mal GLÜCK!!!
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s-lab
Dabei seit: 07.04.2005
Ort: Bei Bielefeld, NRW
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.04.2005 17:16
Titel
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Und ich wollte gerade freudig mitteilen, dass ich Mittwoch frei hab..
das spar ich mir nun *tz :P
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DjN
Dabei seit: 26.03.2004
Ort: Kassel
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.04.2005 10:40
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hallo,
weiß jemand sicher das man zum beispiel einen tag vor der zp frei hat? nicht das es nachher noch ärger gibt etc.?
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.04.2005 10:43
Titel
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DjN hat geschrieben: | hallo,
weiß jemand sicher das man zum beispiel einen tag vor der zp frei hat? nicht das es nachher noch ärger gibt etc.? |
Lesen:
Zitat: | Jugendarbeitsschutzgesetz:
Der Jugendliche ist für die Prüfungen freizustellen.
Ebenso ist er am Tag der der schriftlichen Abschlussprüfung vorausgeht, freizustellen.
Das Gesetz gilt für Jugendliche (Def. Jugendliche: 15 bis 18 Jahre).
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Also fällst du mit 21 nicht darunter.
Falls du doch frei haben willst -> mit Chefe reden.
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