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MiniMinka
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2010
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.07.2010 06:58
Titel Abmahnung während der Ausbildung |
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Hey,
also in meinem Betrieb läuft es alles andere als gut. Ich musste kurzfristig ein Projekt übernehemen, wo ich nichts drüber wusste außer dass ich es mal eben schnell in Photoshop anstatt InDesign aufbauen soll. Das ganze musste natürlich auch ganz schnell gehn weil die Druckerei schon am nerven war. Naja das habe ich dann auch alles gemacht und als ich fertig war habe ich meine Kollegin gebeten da mal drüber zu gucken damit da keine Fehler drin sind, außerdem hatte sie sich das Layout ja ausgedacht und in InDesign aufgebaut und kannte es damit ja viel besser als ich. Sie meinte dann wohl das es ok wäre und hat es zur Freigabe zum Kunden und dann zum Druck geschickt.
Eine Woche später habe ich dann total ärger gekriegt und wurde da echt fies von meinem Ausbilder angemacht weil doch ein falsches Bild drin war. Ich habe ihm gesagt das es mir leid tut aber das ich ja auch nochmal meine Kollegin gebeten hatte das sie darüber schaut weil ich mir sowieso schon unsicher war weil ich halt so wenig Zeit hatte und das Projekt überhaupt nicht kannte. Das interessierte ihn aber alles garnicht.
Wieder eine Woche später hatte ich dann (zum Glück) Schule. Ich habe immer Blockunterricht und bin dann immer 4-5 Wochen am Stück weg. Während der zweiten Schulwoche kam dann ein Brief per Einschreiben von meinem Betrieb: die Abmahnung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht. Bei wiederholtem Auftreten müsste ich mit einer Kündigung rechnen usw...
Dürfen die mir aus dem Grund eine Abmahnung schicken? Ich bin ja auszubildende und alles was ich mache muss doch sowieso nochmal geprüft werden eigentlich oder nicht?
Können die mich jetzt einfach so Kündigen wenn sie keine Lust mehr auf mich haben?
Dazu kommt ja auch noch das mein Chef seitdem die Arbeit mit mir verweigert und mich richtig ignoriert oder nur fiese Sprüche rein drückt. Ist echt horror mittlerweile da
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.07.2010 07:07
Titel
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Langer Rede kurzer Sinn: nein, dürfen sie nicht. Wende dich an deine IHK. Sofort! Der Abmahnung musst du nämlich widersprechen und zwar schriftlich! Was dich aber nicht davon abhalten sollte, ein persönliches Gespräch mit deinem Ausbilder und besagter kollegin zu führen!
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MiniMinka
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2010
Ort: Paderborn
Alter: -
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Verfasst Di 27.07.2010 09:33
Titel
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Also ich habe mich bei der IHK gemeldet und die interessieren sich da jetzt nicht so wirklich für.
Die meinen ich soll mich nicht anstellen weil ich ja eh im Dezember meine Abschlussprüfung habe und das es komisch sei das solche Konflikte dann erst am Ende der Ausbildung auftreten! Tolle Hilfe... ^^
Aber eigentlich können die mich ja wohl vor der Prüfung eh nicht mehr los werden oder? Sind ja nur noch ca. 4 Monate und ich habe auch schon den Brief von der IHK gekriegt das ich zur Prüfung angemeldet bin.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 27.07.2010 09:39
Titel
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du sollst die ihk auch nicht um mitleid beten, sondern der abmahnung schriftlich wiedersoprechen. zu meiner zeit brauchte man 3 abmahnungen an der zahl bevor man gekündigt werden konnte.
ich empfehle dir auch noch mal ein gespräch mit deinem ausbilder auf vernüftiger basis.
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MiniMinka
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2010
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.07.2010 09:41
Titel
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mit meinem ausbilder kann man nicht reden weil sowas wird hier tot geschwiegen, finde ich total blöd aber naja er hat halt keine lust drauf. eigentlich interessiert es ihn ja sowieso nicht was ich mache.
ich habe nicht um mitleid gebettelt ich habe gefragt ob das so ok ist das die mir dafür eine abmahnung schreiben und das ich der gerne wiedersprechen würde.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.07.2010 09:43
Titel
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Bist du in der Gewerkschaft? Da gibts es für solche Fälle kompetente Rechtsberatung.
Die IHK ist die Organisation der Arbeitgeber ... da gibts eine andere Interessenlage.
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Einen Ausbildungsvertrag zu kündigen, ist ansonsten nicht so leicht. Da müssen schon die sprichwörtlichen silbernen Löffel geklaut worden sein, oder der minderjährige Sohn des Chefs vernascht ...
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Lege gegen die Abmahnung schriftlich (!) Widerspruch ein ... mit einer entsprechenden Begründung.
Suche dann das persönliche Gespräch mit demjenigen, der die Abmahnung ausgesprochen hat.
Wenn die Abmahnung zurückgenommen wird, darfst du Einblick in deine Personalakte nehmen, ob die da wirklich entfernt wurde.
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Du kannst aber davon ausgehen, dass eine Weiterbeschäftigung nach Ende der Ausbildung nicht stattfinden wird.
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MiniMinka
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2010
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.07.2010 09:47
Titel
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da mein chef die zusammenarbeit mit mir verweigert und es mir hier auch alles andere als gut geht würde ich so oder so nicht nach der ausbildung hier bleiben.
wie mache ich das denn mit dem schriftlichen wiederspruch? an wen muss ich mich dann wenden? gebe ich das m einem ausbilder? gibt es dafür denn eine frist bis wann ich das gemacht haben muss?
was mich ja auch interessieren würde: ich habe ja die bestätigung das ich zur prüfung zugelassen bin, hat das irgendeine bedeutung? oder bringt mir das eigentlich garnichts?
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.07.2010 09:55
Titel
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"Schriftlich" würde ich in diesem Fall als (eingeschriebenen) Brief an die Gechäftsleitung verstehen ...
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An der Prüfung kannst du auch als Externer teilnehmen ... da tut sich nichts.
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Die Auflösung eines Ausbildungsvertrages wäre eher ein finanzielles Problem und ein Problem deiner Arbeits-Vita:
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"Ausbildung von X bis Y bei der Firma Z" (wobei Y nichts mit dem Prüfungstermin gemein hat)
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Das sieht bei einer Bewerbung doof aus: "Warum waren Sie nur bis zu dem Tag bei Ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt, während Ihre Ausbildung bis dann und dann dauerte?", wäre meine Frage dazu ...
Aber die Auflösung eines Ausbildungsvertrages (das ist nämlich was anderes als eine Kündigung) ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
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