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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 28.01.2004 12:40
Titel
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piroska hat geschrieben: | also, das ich übernommen werde ist schon klar...aber da ich noch keinen NEUEN vertrag habe und der alte ungültig ist, arbeite ich quasi ehrenamtlich, comprendre? |
Nee, das ist so nicht richtig. Wenn du keinen NEUEN Vertrag zur Unterzeichnung erhalten hast, dann gilt automatisch der Standard-Tarif-Vertrag bzw. wenn dein Betrieb der Gewerkschaft nicht zugehörig ist, gilt ein Vertrag, der sehr zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt ist - aber da bitte an der richtigen Stelle informieren.
Übrigens: Ehrenamtlich arbeitest du bestimmt nicht (hoffe ich), denn das ist immer unentgeltlich...?!
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 28.01.2004 13:05
Titel
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zu nem angestelltenverhältnis brauchts keinen schriftlichen vertrag. mündlich reicht aus. und das tritt in kraft, sofern bei beendigung der ausbildung (also mit erhalt des wisch's) nichts anderes vereinbart wurde. d.h. wenn dir niemand sagt, dass du nicht übernommen wirst, gilst du automatisch als eingestellt - auch mit entsprechenden kündigungsfristen und sonstigen vorteilen.
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piroska
Dabei seit: 01.08.2002
Ort: Hamburg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 28.01.2004 14:00
Titel
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Lazy-GoD hat geschrieben: | piroska hat geschrieben: | also, das ich übernommen werde ist schon klar...aber da ich noch keinen NEUEN vertrag habe und der alte ungültig ist, arbeite ich quasi ehrenamtlich, comprendre? |
Nee, das ist so nicht richtig. Wenn du keinen NEUEN Vertrag zur Unterzeichnung erhalten hast, dann gilt automatisch der Standard-Tarif-Vertrag bzw. wenn dein Betrieb der Gewerkschaft nicht zugehörig ist, gilt ein Vertrag, der sehr zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt ist - aber da bitte an der richtigen Stelle informieren.
Übrigens: Ehrenamtlich arbeitest du bestimmt nicht (hoffe ich), denn das ist immer unentgeltlich...?! |
achso. und ich dachte schon ICH muss jetzt bezahlen. da bin ich ja beruhigt...
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