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Thema: Ab wann Anspruch auf BAB, Wohngeld etc.? vom 19.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ab wann Anspruch auf BAB, Wohngeld etc.?
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rocky

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Verfasst Do 31.08.2006 21:08
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@deria ich hab das gleiche problem das meine eltern zu viel verdienen echt blöd
wie hast du es geschaft das du doch noch etwas bekommst?
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Bea1304

Dabei seit: 22.08.2006
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Verfasst Do 31.08.2006 23:11
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hi

BAB bekommst du ab 18 und wenn du eine eigene wohnung hast d.h. wenn du nicht mehr daheim wohnst.
ich hab bekannte die bekommen für ein 5 familienhaushalt 7€ wohngeld pro person, wirst auch nicht so viel bekommen denk ich.blöd sowas. *balla balla*
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
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Verfasst Fr 01.09.2006 09:22
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mehr hätt er auch nicht verdient - ey sorry, aber wenn man nur aus spaß heraus inner ausbildung ausziehen möchte sichs aber nicht leisten kann, dann geld vom staat dazuhaben zu wollen find ich sowas von scheiße.

anders sähs aus wenn man auf grund der ausbildung wegziehen müsste, sprich der ausbildungsort ist mehrere hundert kilometer von zuhause weg.
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Killer-Kirsche

Dabei seit: 06.09.2006
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Verfasst Do 07.09.2006 11:17
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http://www.stadtentwicklung.berlin.de/diwo/root?AGS=201000

hier kann man mal seine daten zur wohnung etc. eingeben und es wird dann ausgerechnet wieviel wohngeld man bekommt.
is jetz zwar nur für berlin, aber soo große unterschiede sind glaub nich. probierts einfach mal aus
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VvKainvV

Dabei seit: 13.07.2009
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Verfasst Mo 13.07.2009 11:56
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Hallo Leute.Ich habe ein ähnliches Problem.Ich bin vor 2Jahren ausgezogen obwohl ich noch ausbildungssuchend bin.Waren aber persönliche gründe gewesen was mit der Familie zusammen hing.Bislang musste mein Dad mich finanzieren.Aber der ist nun in Rente und kann nichtmehr zahlen.Das Amt sagt nur.Der verdient noch immer genug also soll er mich weiter finanzieren oder ich soll wieder zu ihm ziehen.Alle einwände wurden nur immer zur Seite gewunken.Gibt es irgend welche Mittel die ich mir holen kann ohne zu meiner Familie zurück zu kehren?Ich bitte um schnelle Antwort.Ist wichtig.Ich weiss sonst garnicht mehr was ich machen soll.

MFG VvKainvV
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.07.2009 12:13
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kennst du leerzeichen?! vielleicht auch absätze?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 13:28
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plasticangel hat geschrieben:
kennst du leerzeichen?! vielleicht auch absätze?


Leerzeichen Beihilfe gibts erst ab 26 Buchstaben.
Zum Thema: Ist dein Vater dir gegenüber unterhaltspflichtig gewesen? Also rechtskräftig?
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VvKainvV

Dabei seit: 13.07.2009
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Verfasst Mi 15.07.2009 19:23
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Also zum 1.
Wegen den Leerzeichen.Das sollte kein Schöner Brief werden sondern ne Frage.Worauf ich nur ne Antwort haben wollte.

zum 2.
Ja mein Vater ist/war Unterhaltspflichtig.Und er soll ja jetzt noch weiter zahlen,obwohl er es nicht mehr kann.Aber ich auch nicht wieder zu ihm.Was soll ich machen?Darum frage ich ja,ob ich auf irgend eine weise einen anderen Weg auf Stützen bekommen kann?
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