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Thema: 20% unter dem tariflohn verdienen vom 21.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> 20% unter dem tariflohn verdienen
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Kruemel00
Threadersteller

Dabei seit: 31.01.2009
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2012 09:54
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20% unter dem tariflohn verdienen

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hallo,

letzte woche meinte mein sozialkundelehrer das man nicht weniger als 20% unter dem tariflohn verdienen darf... nur frage ich mich, ist auch JEDER betrieb verpflichtet einen tariflohn zu zahlen?

hier habe ich mir eine tabelle erstellt, die den tariflohn auflistet, die 20% abzieht und die differenz mit meinem lohn anzeigt.




könnte ich theoretisch die differenz einfordern?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2012 10:03
Titel

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Frag doch erst mal deinen Lehrer, woher die Quelle seiner Aussage kommt. Arbeitgeber lassen sich in lohnverhandlungen ungern auf das Argument "Mein Sozialkundelehrer sagt..." ein. Lächel
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Kruemel00
Threadersteller

Dabei seit: 31.01.2009
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2012 10:13
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Frag doch erst mal deinen Lehrer, woher die Quelle seiner Aussage kommt. Arbeitgeber lassen sich in lohnverhandlungen ungern auf das Argument "Mein Sozialkundelehrer sagt..." ein. Lächel


hehe deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen, ob jemand einen entsprechenen gesetztestext oder verordnung kennt? Lächel
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2012 10:31
Titel

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Kruemel00 hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Frag doch erst mal deinen Lehrer, woher die Quelle seiner Aussage kommt. Arbeitgeber lassen sich in lohnverhandlungen ungern auf das Argument "Mein Sozialkundelehrer sagt..." ein. Lächel


hehe deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen, ob jemand einen entsprechenen gesetztestext oder verordnung kennt? Lächel


dafür gibt es ein gerichtsurteil, was eine "angemessene vergütung" bbig § 17, im klartext bedeutet.

Akte
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2012 10:42
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Danke!
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entlein82

Dabei seit: 03.08.2010
Ort: Nürnberg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.03.2012 11:55
Titel

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Diese ganze Tariflohngeschichte zieht doch aber auch nur, wenn der Betrieb tariflich gebunden ist, also in Form von einer Gewerkschaft o.ä.

Wenn das nicht der Fall ist, kann der Betrieb praktisch machen was er will ... also im Rahmen des Gesetzes. Aber pochen kann man dann auf keine Einhaltung von irgendeinem Tariflohn.


Zuletzt bearbeitet von entlein82 am Mi 21.03.2012 12:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.03.2012 11:59
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nein das stimmt nicht.
im rahmen des gesetzes heißt 20 %


http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnawbgesetze/infothek.aspx?idIT=1512
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Vanyali

Dabei seit: 01.04.2009
Ort: Ecktown
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.03.2012 12:28
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Aber das heißt ja laut Text der IHK das auch bei keiner Tarifbindung der Lohn nur max. -20% vom Tariflohn abweichen darf. Oder hab ich das falsch verstanden?
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