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ninja23
Dabei seit: 22.09.2005
Ort: Austria
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:05
Titel
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warum sollte strato den weiterverkauf der legal erworbenen software überhaupt verbieten dürfen? wenn ich diese software von strato bekommen ist sie ja mein eigentum.
Link :
Zitat: | ... Die Richter stützten ihre Entscheidung in erster Linie auf § 17 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz, wonach ein vom Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebrachtes Werk weiterverkauft werden darf. Ist ein Softwareprogramm auf diese Weise auf den Markt gebracht worden, kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden. Das Verbreitungsrecht ist damit sozusagen erschöpft. Dies bedeutet, dass der Erwerber der Software mit dieser nach Belieben weiterverfahren kann, da zwischen ihm und dem Hersteller keine vertraglichen Beziehungen bestehen und folglich das Nutzungsrecht an der Software auch nicht eingeschränkt werden kann...
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http://legalershop.blogg.de/eintrag.php?id=36 :
Zitat: | ... Ist allerdings eine Software einmal im Europäischen Wirtschaftsraum veräußert, darf sie gemäß §§ 17 Abs. 2, 69 c Nr. 3 UrhG vom jeweiligen Käufer weiterverkauft werden. Dementsprechend hatte der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 6. Juli 2000 (Az. I ZR 244/97) entschieden, dass der Weiterverkauf von gekaufter OEM-Software erlaubt ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der Verkäufer keine Kopie zurückbehält. Jeder, der gekaufte Software-Produkte nicht mehr benötigt, kann diese daher uneingeschränkt weiter veräußern... |
edit: Link "verkleinert"... BBCode nutzen ist nicht schwer.
Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Do 13.04.2006 09:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:42
Titel
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ninja23 hat geschrieben: |
warum sollte strato den weiterverkauf der legal erworbenen software überhaupt verbieten dürfen? wenn ich diese software von strato bekommen ist sie ja mein eigentum.
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weil die software an bedingungen geknüpft ist. im grunde wie bei OEM-Versionen die nur zusammen mit hardware verkauft werden dürfen, darf man die strato-programme nur in zusammenhang mit einem gebuchten webpaket nutzen. man bekommt die software sozusagen für diesen zweck gestellt. und wenn man die software weiter verkauft, dann verstößt man eben gegen diese vereinbarung und das ist somit illegal. ich mein strato verschenkt diese software ja auch nicht aus reiner menschenliebe (oder verkauft sie zu einem sehr günstigen preis, je nach dem).
theoretisch dürfte ich die software zwar weiter verkaufen, aber der käufer dürfte sie dann nicht nutzen, weil er nicht die lizenzbedingungen erfüllt... im grunde das selbe nur hinten rum...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 13.04.2006 09:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:45
Titel
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Na, da wär ich mir nicht so sicher, wenn man sich mal die Urteilsbegründung anschaut. Und da Gesetze immer noch höher stehen als AGB, kann Strato da reinschreiben was sie wollen. Wenn ich ne Rechnung für die Software bekomme, habe ich die gekauft. Und nicht gemietet oder so.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:46
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Na, da wär ich mir nicht so sicher, wenn man sich mal die Urteilsbegründung anschaut. Und da Gesetze immer noch höher stehen als AGB, kann Strato da reinschreiben was sie wollen. Wenn ich ne Rechnung für die Software bekomme, habe ich die gekauft. Und nicht gemietet oder so. |
die frage ist, ob du ne rechnung für die software bekommt... weiß ich ehrlich gesagt gar nicht...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:47
Titel
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Das werden uns nur die Strato-Kunden beantworten können.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:51
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | weil die software an bedingungen geknüpft ist. im grunde wie bei OEM-Versionen die nur zusammen mit hardware verkauft werden dürfen, darf man die strato-programme nur in zusammenhang mit einem gebuchten webpaket nutzen. |
Wir haben doch schon des öfteren festgestellt, das OEM-Software sehr wohl einzeln verkauft werden darf.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:53
Titel
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burnout hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | weil die software an bedingungen geknüpft ist. im grunde wie bei OEM-Versionen die nur zusammen mit hardware verkauft werden dürfen, darf man die strato-programme nur in zusammenhang mit einem gebuchten webpaket nutzen. |
Wir haben doch schon des öfteren festgestellt, das OEM-Software sehr wohl einzeln verkauft werden darf. |
grad mal geschaut - das aktuelle softwarepaket gibts bei strato momentan kostenlos dazu. also im grunde doch sowas wie eine "vermietung"... is halt irgendwo ne rechtliche grauzone würd ich sagen...
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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 09:59
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | burnout hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | weil die software an bedingungen geknüpft ist. im grunde wie bei OEM-Versionen die nur zusammen mit hardware verkauft werden dürfen, darf man die strato-programme nur in zusammenhang mit einem gebuchten webpaket nutzen. |
Wir haben doch schon des öfteren festgestellt, das OEM-Software sehr wohl einzeln verkauft werden darf. |
grad mal geschaut - das aktuelle softwarepaket gibts bei strato momentan kostenlos dazu. also im grunde doch sowas wie eine "vermietung"... is halt irgendwo ne rechtliche grauzone würd ich sagen... |
wäre es sowas wie eine vermietung, müsste man die software zurückgeben, wenn man den account bei strato/1&1 kündigt.
muss man aber nicht.
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