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Nachricht |
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: bielefeld
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.07.2010 18:11
Titel
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Falls du vorher gearbeitet hast, kannst du das Studium als Werbungskosten absetzen.
Zumindest ist das bei mir so. Ich geh aber auch während des Studiums nur einem geringen Beschäftigungsverhältnis nach.
Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 05.07.2010 18:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Easy365
Dabei seit: 15.08.2006
Ort: A40
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.07.2010 18:20
Titel
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Ich habe das damals als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" einfach mit angegeben (Brutto).
Obs was gebracht hat, kann ich allerdings nicht sagen, weil ich kaum ein Wort von dem verstehe was in der Einkommensteuererklärung steht (und erst recht nicht was im Einkommensteuerbescheid steht);
aber versuchen kann man´s ja mal…
Zuletzt bearbeitet von Easy365 am Mo 05.07.2010 18:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Illumaus
Threadersteller
Dabei seit: 05.05.2006
Ort: HH–der schönste überhaupt
Alter: 31
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.07.2010 18:32
Titel
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Halten wir mal fest, MwSt ist keine drin (geh ich jetzt mal von aus), also für die Voranmeldung hinfällig, dafür bei der Einkommenssteuer angeben, als Weiterbildungskosten o.ä. So hatte ich das die letzten zwei Jahre auch mit der Einkommenssteuer gemacht.
Danke vielmals meine Herren *knicks*
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.07.2010 18:37
Titel
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immer wieder gern frau maus
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