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cxlog
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 11.08.2010 01:31
Titel Linotype Lizenzen - Zielgruppe? |
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Hallo Zusammen
Ich wollte mal in die Runde fragen wo ich Interessenten für Schriftlizenzen finden könnte.
Ich habe 3 Sammelungen von Linotype ( ca 250 Opentype Fonts) die ich gerne weiter verkaufen würde.
An welche "Berufsgruppe" wende ich mich da am besten bzw habt ihr Adressen die brauchbar wären ?
Schonmal herzlichen dank für jeden Tipp
Fabian
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.08.2010 06:47
Titel
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Stelle doch eine Liste der enthaltenen Schriften hier in den Flohmarkt ...
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Anzeige
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cxlog
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 11.08.2010 22:39
Titel
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Hier war ich shon bei zwei Anläufen erfolglos. Noch andere Ideen ?
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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.08.2010 07:35
Titel
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Hallo,
nur mal für mich zum Verständnis: schließt Linotype die Weitergabe nicht explizit in den AGB aus?
Meine mich an sowas erinnern zu können.
Lg Stefan
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Lando
Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.08.2010 09:44
Titel
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Zitat: | ... nur mal für mich zum Verständnis: schließt Linotype die Weitergabe nicht explizit in den AGB aus? |
Der TE will die Schriften ja nicht einfach "weitergeben", sondern offiziell mitsamt Lizenzen verkaufen.
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich bezweifle, dass Lino Ihm verbieten kann sein rechtmäßiges Eigentum zu verkaufen.
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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.08.2010 10:20
Titel
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Hallo,
hm, da ihm ja uch nur ein Nutzungsrecht eingeräumt ist, bin ich da nicht sicher.
Laut den Nutzungsbedingungen heißt es: "Angebote durch uns und mit uns abgeschlossene Verträge sind nicht übertragbar. "
Also wäre dies aus meiner Sicht ein rechtswirksamer Ausschluß der Weitergabe, da ja ausschließlich nutzungsrechte erworben worden sind.
Für mich wäre es aber Interessant, da mich interessieren würde, ob sowas zulässig wäre. Naja, in ein paar Wochen könnte ich das mit meinem Rechtsprof. mal besprechen.
Lg Stefan
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Lando
Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.08.2010 10:36
Titel
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Zitat: | Für mich wäre es aber Interessant, da mich interessieren würde, ob sowas zulässig wäre. Naja, in ein paar Wochen könnte ich das mit meinem Rechtsprof. mal besprechen. |
Ja, frag ruhig mal. Mich interessiert sowas auch immer.
Behalt's doch mal im Hinterkopf und poste das Ergebnis im Rechtsforum. Dürfte hier Einige interessieren.
Bin trotzdem der Ansicht, dass hier, ähnlich wie bei Software, der Wiederverkauf unter der Bedingung gestattet sein dürfte, dass Produkt und Lizenz unverändert exakt in der Form abgegeben werden in der sie auch erworben wurden.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.08.2010 11:18
Titel
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... aber die Nutzung der Software ist normalerweise zusätzlich durch Seriennummern und (parallele) Registrierung beim Hersteller geschützt ...
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