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Thema: font-lizenzen in der praxis? vom 06.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Typografie -> font-lizenzen in der praxis?
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nevermind
Threadersteller

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Verfasst Sa 06.01.2007 13:09
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font-lizenzen in der praxis?

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hallo zusammen Grins

ich habe mich jetzt (besser spät als nie Au weia! ) mal bisschen zum thema fonts und lizenzen
belesen. wenn ich das richtig verstanden habe, ist das im prinzip ja ganz einfach – derjenige
der die schrift benutzt um damit irgendwas zu erstellen, braucht eine lizenz. d.h. solange
ich alles für den kunden gestalte brauch dieser keine.

wie sieht das in der praxis aus? manche fonts bzw. ganze sätze sind ja recht teuer. zumindest
so teuer, dass ich sie mir nicht kaufen kann oder will. für mich stellt sich nun die frage, wie
ich das in der praxis handhaben sollte bzw. wie ihr das macht?! mir ist klar ... im optimalfall
sollte ich _und_ der kunde eine lizenz besitzen aber solange ich alles für den kunden mache
brauch dieser ja keine.

angenommen ihr bekommt einen auftrag ein logo für den kunden zu erstellen und müsst dafür
einen font kaufen. kauft ihr diesen, schlagt den preis für die schrift dann einfach auf die rechnung
fürs logo drauf und behaltet nach auftragsbeendingung die lizenz oder übertragt ihr die lizenz an
den kunden (kunde möchte schriftart weiterhin als hausschrift nutzen) und löscht den font von
eurem rechner? geht das rechtlich überhaupt?

wie läuft sowas in der praxis? oder sagt ihr klipp und klar: font 2mal kaufen?!

Nevermind Grins
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typoman

Dabei seit: 24.11.2006
Ort: Herzogenbuchsee
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.01.2007 09:45
Titel

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Hi Nevermind

Ich mach das bei einem Logo so:
– Vorschläge erstellen (ohne lizenzierte Fonts) für Layout
– Wenn dann entschieden ist welches Logo passt wird der Font gekauft
– Für den Kunden gibt es eine CD mit Logos in diversen Formaten (nur vektorisiert!)
– Schrift bleibt bei mir. Denn die Lizenz muss der haben, der den Font auf seinem Rechner hat
– Kosten für den Font: Wird draufgeschlagen und ausgewiesen auf der Rechnung!
– Kunden die das nicht bezahlen wollen, bekommen keine teuren Fonts.

Manchmal benötigt man ja auch nur 1 Schnitt (ca. 35€)
Falls der Kunde den Font als Hausschrift benötigt, dann muss er eine Lizenz kaufen! Wer sich von der Konkurenz abheben will und sich sein eigenes Outfit als Firma zulegt, der muss das bezahlen – für alle Rechner in der Firma! Manchmal gibt es bei den Fontherstellern eine 'Office' Version mit den wichtigsten Fonts. Beispielsweise gibt es bei FontShop die Fago in 81 Schnitten! Für den Office-Bereich genügt dann die 'Fago Office' mit 4 Schnitten.
Der lässt ja auch nicht sein Firmengebäude neu streichen und klaut die Farbe dazu im Baumarkt. [/list]

Wenn du eine Font zum 2. mal verwendest. Dann würde ich dem Kunden trotzdem einen Anteil weiterberechnen. Damit kannst du dann dein eigenes Font-Arsenal ausbauen.

Für die Erstellung der Layouts bewege ich mich also in der Grauzone. Aber das ist für mich dann in der Praxis nicht machbar. Wenn ich aber den Font am Schluss lizensiere, dann bin ich doch noch ehrlicher als diverse Agenturen in der Schweiz, die gar keine Ahnung haben, ob ihre Fonts lizenziert sind oder nicht....
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nevermind
Threadersteller

Dabei seit: 17.04.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 11.01.2007 14:14
Titel

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vielen dank für deine antwort!

allerdings kann ich mir vorstellen, dass da einige kunden probleme damit haben.
du stellst die schrift in rechnung d.h. der kunde bezahlt für diese aber du behältst
den font für dich?! ich glaube da ist es besser den preis dafür zwar auf die
rechnung draufzuschlagen aber nicht direkt auszuzeichnen sondern z.b. ins layout
mit einzurechnen.


Zuletzt bearbeitet von nevermind am Do 11.01.2007 15:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.01.2007 14:21
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hi!

genau so würde ich auch tun.
kosten versteckt aufführen ist der gangbarste weg.
du kannst nicht etwas berechnen, was der kunde später nicht auch sein eigen nennen kann.

einen proof oder filme übergibt man ja in aller regel auch nach bezahlung durch den kunden an diesen weiter.


type1
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